Die Bundesländer haben ihren gemeinsamen Neuentwurf der EU-Kommission zur Prüfung vorgelegt - und diese kritisiert wesentliche Punkte, so dass auch diese Entwurf den EU-Gesetzen widerspricht.
Einzig Schleswig-Holstein hat sich am gemeinsamen Entwurf nicht beteiligt und einen eigenen Entwurf vorgelegt, der viel liberaler ist. Vor allem wird auch online Lotto und Sportwetten wieder erlaubt sein.
Quelle: Welt
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Montag, 11. Juli 2011
Samstag, 2. Juli 2011
Interpretationspiele - der Kampf um den neuen Glücksspielstaatsvertrag
Lottoblock "desinformiert" - der Deutsche Lottoverband klärt auf: Europäischer Gerichtshof hat erneut die Anforderungen für staatliche Glücksspielmonopole verschärft
Hamburg (ots) - EuGH macht strenge Vorgaben für gerichtliche Kontrollen des Glücksspielrechts
In seiner Pressemitteilung vom Freitag behauptet der Lottoblock fälschlicherweise, dass nach dem EuGH-Urteil seien "ausschließlich staatliche Glücksspielangebote zulässig" sei. Richtig ist jedoch, dass der EuGH mit dem Urteil vom 30.06.2011 seine kritische Haltung gegenüber Glücksspielmonopolen bekräftigt hat. Dabei hat er die europarechtlichen Anforderungen an staatliche Monopole und Beschränkungen der EU-Grundfreiheiten noch einmal verschärft. Das neue Urteil zum französischen Recht enthält allgemeine Vorgaben zum Europarecht. Sie spielen auch für den neuen deutschen Glücksspielstaatsvertrag eine wichtige Rolle.
Nach der europäischen Rechtsprechung sind staatliche Monopole nur ausnahmsweise zulässig. Monopole sind im europäischen Binnenmarkt ein Fremdkörper, der jeweils besonderer Rechtfertigung bedarf. Folgerichtig heißt es in der amtlichen Pressemitteilung des EuGH vom vergangenen Donnerstag (Nr. 65/11), die nationalen Gerichte müssten überhaupt erst einmal prüfen, ob die Einführung des Monopols "tatsächlich" erforderlich ist und seinem Anliegen gerecht wird. Frankreich hatte sein Pferdewetten-Monopol unter anderem mit Spielsuchteindämmung begründet. Der EuGH entschied hierzu, dass nun das französische Ausgangsgericht untersuchen muss, ob Spielsucht bei Pferdewetten in Frankreich auch wirklich ein Problem darstellt. Der Staat müsse die Grundlagen für seine Annahmen nachvollziehbar darlegen. Darüber hinaus hat der EuGH klargestellt, dass der Mitgliedstaat sich nicht mit dem Erlass von Vorschriften begnügen darf, sondern seine gewählten Ziele auch tatsächlich verfolgen muss, damit sie als Rechtfertigung dienen können. Er muss seine Monopolgesellschaften nachweislich streng kontrollieren.
"Auch die Bundesländer begründen die massiven Beschränkungen für Lotterievermittler im Glücksspielstaatsvertrag mit der Bekämpfung von Lottosucht", erläutert Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbands. "Nach dem neuen EuGH-Urteil müssten die Bundesländer also nachweisen, dass Spielsucht bei Lotto tatsächlich ein Problem ist und von den Monopolgesellschaften des DLTB besonders gut bekämpft werden könne. Es gibt aber keine Lottosucht." Wissenschaftliche Studien und mehrere Urteile in verschiedenen Bundesländern geben ihm Recht. So hat das Verwaltungsgericht Halle festgestellt, dass es in Deutschland keine nennenswerten Probleme mit "Lotto-Sucht" gibt. Ebenso entschied das Verwaltungsgericht Chemnitz. Für Lottovermittler wie Tipp24, JAXX und Faber sind die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags nach diesen Urteilen unverhältnismäßig und europarechtswidrig. Das Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichts Halle, auf die das Verwaltungsgericht Chemnitz verwies, ist letzte Woche rechtskräftig geworden.
"Der neue Staatsvertragsentwurf enthält die alten Fehler und ist nicht zu halten", meint Faber auch mit Blick auf den Internetvertrieb von Lotto. Das neue EuGH-Urteil gibt ihm Recht: Die nationalen Gerichte dürfen in einem Glücksspielsektor grundsätzlich keine Widersprüche mehr zwischen Internet und sonstigen Vertriebskanälen dulden. In Deutschland stehen aber die drastischen Beschränkungen des Internet-Lottovertriebs im krassen Widerspruch zu den Lockerungen, die im neuen Staatsvertrag für die staatlichen Lotteriegesellschaften und ihr Netz von immer noch rund 25.000 Annahmestellen vorgesehen sind.
Pressekontakt:
- Internet darf als Vertriebsform nicht ohne weiteres beschränkt werden.Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) hat in seiner Pressemitteilung vom 01.07.2011 zentrale Aussagen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus seinem neuesten Urteil zum europäischen Glücksspielrecht vom 30.06.2011 gravierend verfälscht. Die gezielten Fehlinformationen sollen offenbar darüber hinwegtäuschen, dass der gegenwärtige Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrags der Mehrheit der Bundesländer den neuen Vorgaben aus Luxemburg nicht genügt. Das Ziel des DLTB ist klar. Er will verhindern, dass weitere Bundesländer auf das europarechtskonforme Glücksspielmodell aus Schleswig-Holstein umschwenken.
In seiner Pressemitteilung vom Freitag behauptet der Lottoblock fälschlicherweise, dass nach dem EuGH-Urteil seien "ausschließlich staatliche Glücksspielangebote zulässig" sei. Richtig ist jedoch, dass der EuGH mit dem Urteil vom 30.06.2011 seine kritische Haltung gegenüber Glücksspielmonopolen bekräftigt hat. Dabei hat er die europarechtlichen Anforderungen an staatliche Monopole und Beschränkungen der EU-Grundfreiheiten noch einmal verschärft. Das neue Urteil zum französischen Recht enthält allgemeine Vorgaben zum Europarecht. Sie spielen auch für den neuen deutschen Glücksspielstaatsvertrag eine wichtige Rolle.
Nach der europäischen Rechtsprechung sind staatliche Monopole nur ausnahmsweise zulässig. Monopole sind im europäischen Binnenmarkt ein Fremdkörper, der jeweils besonderer Rechtfertigung bedarf. Folgerichtig heißt es in der amtlichen Pressemitteilung des EuGH vom vergangenen Donnerstag (Nr. 65/11), die nationalen Gerichte müssten überhaupt erst einmal prüfen, ob die Einführung des Monopols "tatsächlich" erforderlich ist und seinem Anliegen gerecht wird. Frankreich hatte sein Pferdewetten-Monopol unter anderem mit Spielsuchteindämmung begründet. Der EuGH entschied hierzu, dass nun das französische Ausgangsgericht untersuchen muss, ob Spielsucht bei Pferdewetten in Frankreich auch wirklich ein Problem darstellt. Der Staat müsse die Grundlagen für seine Annahmen nachvollziehbar darlegen. Darüber hinaus hat der EuGH klargestellt, dass der Mitgliedstaat sich nicht mit dem Erlass von Vorschriften begnügen darf, sondern seine gewählten Ziele auch tatsächlich verfolgen muss, damit sie als Rechtfertigung dienen können. Er muss seine Monopolgesellschaften nachweislich streng kontrollieren.
"Auch die Bundesländer begründen die massiven Beschränkungen für Lotterievermittler im Glücksspielstaatsvertrag mit der Bekämpfung von Lottosucht", erläutert Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbands. "Nach dem neuen EuGH-Urteil müssten die Bundesländer also nachweisen, dass Spielsucht bei Lotto tatsächlich ein Problem ist und von den Monopolgesellschaften des DLTB besonders gut bekämpft werden könne. Es gibt aber keine Lottosucht." Wissenschaftliche Studien und mehrere Urteile in verschiedenen Bundesländern geben ihm Recht. So hat das Verwaltungsgericht Halle festgestellt, dass es in Deutschland keine nennenswerten Probleme mit "Lotto-Sucht" gibt. Ebenso entschied das Verwaltungsgericht Chemnitz. Für Lottovermittler wie Tipp24, JAXX und Faber sind die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags nach diesen Urteilen unverhältnismäßig und europarechtswidrig. Das Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichts Halle, auf die das Verwaltungsgericht Chemnitz verwies, ist letzte Woche rechtskräftig geworden.
"Der neue Staatsvertragsentwurf enthält die alten Fehler und ist nicht zu halten", meint Faber auch mit Blick auf den Internetvertrieb von Lotto. Das neue EuGH-Urteil gibt ihm Recht: Die nationalen Gerichte dürfen in einem Glücksspielsektor grundsätzlich keine Widersprüche mehr zwischen Internet und sonstigen Vertriebskanälen dulden. In Deutschland stehen aber die drastischen Beschränkungen des Internet-Lottovertriebs im krassen Widerspruch zu den Lockerungen, die im neuen Staatsvertrag für die staatlichen Lotteriegesellschaften und ihr Netz von immer noch rund 25.000 Annahmestellen vorgesehen sind.
Pressekontakt:
Deutscher Lottoverband Tel.: 0 40-89 00 39 69 info@deutscherlottoverband.de
Quelle: Pressemappe
Montag, 30. Mai 2011
der neue Glücksspielstaatsvertrag...
In Schleswig-Holstein wird weiter die eigene Lösung vorangetrieben, dennoch:
"Uns war immer daran gelegen, eine gemeinsame Lösung mit den anderen Bundesländern zu finden. Zurzeit nehmen wir ganz erhebliche Überlegungen in den anderen Bundesländern wahr. Wir halten deshalb die Tür für eine gemeinsame Lösung offen", erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki.Diese gemeinsame Lösung scheint aber auf Basis des eigenen Lösungsansatzes gesucht zu werden:
Immer mehr Parlamentarier realisieren, dass die Pläne der 15 Ministerpräsidenten sich nur mit Netzsperren realisieren ließen und darüber hinaus mit europäischem Recht nicht vereinbar seien.
Quelle & vollständiger Artikel
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Mittwoch, 6. April 2011
Online Lotto spielen in Deutschland • Tipp24 plant Rückkehr
Tipp24 war einer der größten Anbieter für Lotto-Tipps per Internet in Deutschland, als der Glücksspielstaatsvertrag diesen Vertriebsweg 2008 verbot. Nach juristischen Auseinandersetzungen hat der EuGH klar gestellt, dass das deutsch Vorgehen gegen Europarecht verstößt und inzwischen deutet sich (endlich) an, dass der neue Staatsvertrag wieder Online-Lotto-Tipps ermöglichen wird.
Und natürlich wird Tipp24 zurück kommen, hat das Unternehmen doch auch kräftig für dieses Recht geklagt.
Allerdings muss zunächst Rechtssicherheit geschaffen werden. Denn auch das Werbeverbot für Glücksspiel stellt ein Problem dar...
Das ganze Interview mit Magnus von Zitzewitz, Chef von Tipp24: Welt.de
Und natürlich wird Tipp24 zurück kommen, hat das Unternehmen doch auch kräftig für dieses Recht geklagt.
Allerdings muss zunächst Rechtssicherheit geschaffen werden. Denn auch das Werbeverbot für Glücksspiel stellt ein Problem dar...
Das ganze Interview mit Magnus von Zitzewitz, Chef von Tipp24: Welt.de
Donnerstag, 10. März 2011
Wann hört der "Spielsucht"-Irsinn auf?
Passend zur nächsten Runde in den Beratungen um einen neuen Staatsvertrag für das Glücksspiel git es ein neues Brüller-Urteil zum Thema. WestLotto darf keine Tipps mehr von Hartz-4-Empfängern annehmen.
Begründung ist, dass Lotto sich der Spielsuchtprävention verschrieben hat und vor Verschuldung durch Glücksspiel schützen wollen. Die neuen Hartz-4-Sätze sehen aber nur Geld für die Grundsicherung vor, nicht für Tabak, Alkohol oder Glücksspiel.
Einmal abgesehen davon, wie das eine Lottoannahmestelle nachprüfen soll, wovon der Tippschein-Abgebende seinen Lebensunterhalt bestreitet, denke ich immer nch, dass er selbst zu entscheiden hat, wofür er sein Geld ausgibt. (Oder ist der nächste schritt, dass die Richter dem Einzelhandel verbieten Bier oder Zigaretten nur noch gegen Jobnachweis zu verkaufen???
Letztlich bleibt die Ursache für diesen Irrsinn aber das Festhalten am Glückspielmonopol bei Sportwetten mit fragwürdigen Begründungen. Eigentlich liegt mein Augenmerk ja mehr auf das Lottospiel als auf Sportwettten - aber was zu weit geht, geht zuweit...
----
OffTopic:
Apropos "was zu weit geht": Ich muss hie mal ein Statement für Felix Magath abgeben. Was sich der Wurstverkäufer Tönnies & co. da wieder einfallen lassen haben... Der Mann sollte seinen Namen ändern lassen und sich entsprechend seinem Standing Nennen, nämlich als Freund von Scheeel - nämlich Tünnes. Dann wäre noch leichter ersichtlich, dass es sich bei ihm um nichts als eine Witzfigur handelt.
Felix Magath soll Trainer auf Schalke bleiben - das meinen lt. Facebook auch eine Großzahl von Fans des FC Schalke 04.
Außerdem: die Hetzkampagne der WAZ von Gestern, am Tag des Einzugs in Viertelfinale der Champions League , vor dem so wichtigen Spiel, gehört bestraft. Daher: mein Aufruf an alle Schalke Fans: WAZ-Boykott!!!
Begründung ist, dass Lotto sich der Spielsuchtprävention verschrieben hat und vor Verschuldung durch Glücksspiel schützen wollen. Die neuen Hartz-4-Sätze sehen aber nur Geld für die Grundsicherung vor, nicht für Tabak, Alkohol oder Glücksspiel.
Vergl. Welt
Einmal abgesehen davon, wie das eine Lottoannahmestelle nachprüfen soll, wovon der Tippschein-Abgebende seinen Lebensunterhalt bestreitet, denke ich immer nch, dass er selbst zu entscheiden hat, wofür er sein Geld ausgibt. (Oder ist der nächste schritt, dass die Richter dem Einzelhandel verbieten Bier oder Zigaretten nur noch gegen Jobnachweis zu verkaufen???
Letztlich bleibt die Ursache für diesen Irrsinn aber das Festhalten am Glückspielmonopol bei Sportwetten mit fragwürdigen Begründungen. Eigentlich liegt mein Augenmerk ja mehr auf das Lottospiel als auf Sportwettten - aber was zu weit geht, geht zuweit...
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OffTopic:
Apropos "was zu weit geht": Ich muss hie mal ein Statement für Felix Magath abgeben. Was sich der Wurstverkäufer Tönnies & co. da wieder einfallen lassen haben... Der Mann sollte seinen Namen ändern lassen und sich entsprechend seinem Standing Nennen, nämlich als Freund von Scheeel - nämlich Tünnes. Dann wäre noch leichter ersichtlich, dass es sich bei ihm um nichts als eine Witzfigur handelt.
Felix Magath soll Trainer auf Schalke bleiben - das meinen lt. Facebook auch eine Großzahl von Fans des FC Schalke 04.
Außerdem: die Hetzkampagne der WAZ von Gestern, am Tag des Einzugs in Viertelfinale der Champions League , vor dem so wichtigen Spiel, gehört bestraft. Daher: mein Aufruf an alle Schalke Fans: WAZ-Boykott!!!
Dienstag, 22. Februar 2011
neuer Entwurf für den Staatsvertrag
"Der Bereich Lotto soll laut Vesper auf eine „neue Begründung gestellt werden“. Bislang wurde das staatliche Monopol mit der Suchtgefahr begründet, was sich allerdings als „nicht haltbar erwies. Künftig lautet die Begründung: Schutz vor Manipulation und Betrug.“" ist in der Welt u.a. zu lesen.
Es geht in dem Artikel im wesentlichen um Sportwetten, aber hier interessiert vor Allem diese Passage.
Ich hoffe, dass die Verantwortlichen auch den nächsten Schritt machen (und begreifen): das Monopol bei Lotto ist aus meiner Sicht gar kein Problem. Das problem ist vielmehr, dass das Online-Spielen untersagt wurde.
Es geht in dem Artikel im wesentlichen um Sportwetten, aber hier interessiert vor Allem diese Passage.
Ich hoffe, dass die Verantwortlichen auch den nächsten Schritt machen (und begreifen): das Monopol bei Lotto ist aus meiner Sicht gar kein Problem. Das problem ist vielmehr, dass das Online-Spielen untersagt wurde.
Montag, 24. Januar 2011
Glücksspielmonopol: CDU niedersachsen mit "Stur-Kopf"
Niedersachsens schwarz-gelbe Koalition ist uneinig über die Zukunft des Glücksspiels. Während die FDP für eine geregelte Liberalisierung des derzeit zwischen staatlichem Monopol und Internet-Schwarzmarkt aufgeteilten Marktes streitet, spricht sich die Union jetzt für den strikten Erhalt des staatlichen Glücksspielmonopols und eine intensivere Bekämpfung der illegalen Wetten aus. In einem der "Welt Kompakt " vorliegenden Positionspapier des niedersächsischen CDU-Fraktionschefs Björn Thümler werden zudem gewinnträchtigere Angebote der jeweiligen Lottogesellschaften im Bereich der Sportwetten und verschärfte Strafverfolgung von illegalen Online-Anbietern gefordert. Konkret will der CDU-Fraktionschef die Gewinnmöglichkeiten bei der staatlichen Sportwette "Oddset" erhöhen und das Internetangebot der staatlichen Lottogesellschaften vereinheitlichen.
Quelle Welt
Dienstag, 7. Dezember 2010
der neue Glücksspielstaatsvertrag
Laut focus gibt es konkrete pläne für den neuen Glücksspielstaatsvertrag.
So soll zwar Lottospielen wieder online möglich sein, aber mit einer Meldezentrale wo alle Spieldaten gesammelt werden.
Das kommt meiner Kompromissidee doch schon sehr nahe :)
Allerdings sieht der Vertragsentwurf auch eine Begrenzug auf 500 € pro Monat vor. Das ist dann gleich wieder neuer Schwachsinn per Gesetz, denn so könnten z.B. Tippgemeinschaften weiter nicht sinnvoll agieren.
So soll zwar Lottospielen wieder online möglich sein, aber mit einer Meldezentrale wo alle Spieldaten gesammelt werden.
Das kommt meiner Kompromissidee doch schon sehr nahe :)
Allerdings sieht der Vertragsentwurf auch eine Begrenzug auf 500 € pro Monat vor. Das ist dann gleich wieder neuer Schwachsinn per Gesetz, denn so könnten z.B. Tippgemeinschaften weiter nicht sinnvoll agieren.
Samstag, 13. November 2010
Gericht erlaubt Internet-lotto
Es ist vollbracht! (Diesen persönlichen Kommentar konnte ich mir vor dieser Nachricht nicht verkneifen...)
Hatten die staatlichen Lottoanbieter nach dem Urteil des EuGH doch immer betont, dass das Urteil nicht den Fall des Monopols bedeutet, muss das Urteil das Verwaltungsgericht Halle wie ein Tritt in die Weichteile empfunden werden. Die Vermittlung von Lotterien und hier insbesondere dem deutschen Lotto 6 aus 49 im Internet bedarf keiner Genehmigung!
Triumph für den Online-Anbieter Tipp24 auf ganzer Linie.
Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Gericht ifrage stellt, ob das 2x wöchntlich ausgetragene Lotto überhaupt eine Suchtgefahr beinhaltet. Laut einer Studie des Instituts für Suchtforschung der Fachhochschule Frankfurt am Main wird durch das Lottospiel an sich kein erhebliches Suchtproblem begründet.
Hatten die staatlichen Lottoanbieter nach dem Urteil des EuGH doch immer betont, dass das Urteil nicht den Fall des Monopols bedeutet, muss das Urteil das Verwaltungsgericht Halle wie ein Tritt in die Weichteile empfunden werden. Die Vermittlung von Lotterien und hier insbesondere dem deutschen Lotto 6 aus 49 im Internet bedarf keiner Genehmigung!
Triumph für den Online-Anbieter Tipp24 auf ganzer Linie.
Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Gericht ifrage stellt, ob das 2x wöchntlich ausgetragene Lotto überhaupt eine Suchtgefahr beinhaltet. Laut einer Studie des Instituts für Suchtforschung der Fachhochschule Frankfurt am Main wird durch das Lottospiel an sich kein erhebliches Suchtproblem begründet.
Quelle: Welt
Sonntag, 24. Oktober 2010
SKL-Show live
Auch eine Folge des gekippten Glücksspielstaatsvertrags: BILD.de überträgt den „Tag des Glücks“.
Mit der Einführung des Staatsvertrages war Werbung für Glücksspiel im TV und im Internet verboten. Su musste auch die Glücksspieralen Show und die NKL-Show mit Güther Jauch abgesetzt werden (auch so ein Schwachsinn).
Jetzt nach dem EuGH-Urteil sieht die Sache anders aus und bild.de wagt die Vorrteiterschaft und überträgt die SKL-Millionen-Show mit Matthias Opdenhövel.

Am 27. Oktober 2010 ab 20 Uhr geht wir die Show auf bild.de direkt aus der Düsseldorfer Burg-Wächter Castello-Arena übertragen.
Mit der Einführung des Staatsvertrages war Werbung für Glücksspiel im TV und im Internet verboten. Su musste auch die Glücksspieralen Show und die NKL-Show mit Güther Jauch abgesetzt werden (auch so ein Schwachsinn).
Jetzt nach dem EuGH-Urteil sieht die Sache anders aus und bild.de wagt die Vorrteiterschaft und überträgt die SKL-Millionen-Show mit Matthias Opdenhövel.

Am 27. Oktober 2010 ab 20 Uhr geht wir die Show auf bild.de direkt aus der Düsseldorfer Burg-Wächter Castello-Arena übertragen.
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Samstag, 23. Oktober 2010
Beratungen um den Glücksspielstaatsvertrag
Erwartungsgemäß blieb die Ministerpräsidentenrunde am Donnerstag ergebnislos bzgl. der Neuausrichtung des Glücksspielstaatsvertrages. Die verschiedenen Positionen und ziele gehen dafür auch zu weit auseinander. so wird eine Beratungsgruppe eingesetzt, die verschiedene Zukunftsmodelle diskutieren soll.
Ein Modell ist hierbei die Weiterführung des Monopols in bestehender Form, eine andere Variante ist die Konzessionierung.
Spannend in diesem Zusammenhang ist die 90 Mio Euro Jackpot Fantasie des neuen Westlotto Chefs... (Hierüber habe ich hier im Blog bewusst nicht berichtet, weil ich diese - wie auch das schon einmal angedachte Eurolotto mit deutscher Beteiligung - in der aktuellen politischen Lage für nicht realisierbar halte. Leider!)
Ein Modell ist hierbei die Weiterführung des Monopols in bestehender Form, eine andere Variante ist die Konzessionierung.
Quelle: Welt
Spannend in diesem Zusammenhang ist die 90 Mio Euro Jackpot Fantasie des neuen Westlotto Chefs... (Hierüber habe ich hier im Blog bewusst nicht berichtet, weil ich diese - wie auch das schon einmal angedachte Eurolotto mit deutscher Beteiligung - in der aktuellen politischen Lage für nicht realisierbar halte. Leider!)
Donnerstag, 21. Oktober 2010
Beratung über die Zukunft des Glücksspielstaatsvertrag
Morgen ist es soweit. Da beraten die Länder-Regierungschefs in Magdeburg über Das Lotto-Monopol und den Glücksspielstaatsvertrag - nachdem der bisherige durch den EuGH gekippt wurd. (Heute wird zunächst über die GEZ-Reform beraten - ein Thema, das sicherlich noch mehr deutsche interessiert...)
Was morgen rauskommt wird mit Spannung erwartet, weil vieles möglich ist - von einer noch stärkeren Reglementierung (auch für Automaten und Pferdewetten) bis zu einer Aufgabe des Monopols und die Vergabe von Konzessionen.
Da in den Bundesländer sehr unterschiedlicher Standpunkte vertreten werden, wird morgen sicherlich noch nichts endgültig entschieden. Aber die Tendenz mag deutlich werden.
Was morgen rauskommt wird mit Spannung erwartet, weil vieles möglich ist - von einer noch stärkeren Reglementierung (auch für Automaten und Pferdewetten) bis zu einer Aufgabe des Monopols und die Vergabe von Konzessionen.
Da in den Bundesländer sehr unterschiedlicher Standpunkte vertreten werden, wird morgen sicherlich noch nichts endgültig entschieden. Aber die Tendenz mag deutlich werden.
Quelle: noows.de
Mittwoch, 20. Oktober 2010
Werbung für Sportwetten-Anbieter
Die TSG Hoffenheim hat als erster Bundesligist auf das Urteil des EuGH reagiert. da der Gelücksspielstaatsvertrag nichtig ist, ist auch die Werbung für Sportwetten wieder erlaubt (oder zumindest nicht mehr verboten).
Die TSG hat einen Werbevertrag mit dem Sportwettenabnieter Tipico geschlossen.
Auch wenn aktuell eine gewisse Rechtsunsicherheit herrscht und nicht abzusehen ist, wie der neue Staatsvertrag aussehen wird, wollte Hoffenheim nicht warten und so gab es am Samstag das erste Spiel mit Sportwetten-Bandenwerbung.
Schon zuvor gab es das "Experiment" von Handballbundesligisten SG Flensburg-Handewitt mit Betathome.
Spannend, wie es weitergeht bleibt es auf jeden Fall.
Die TSG hat einen Werbevertrag mit dem Sportwettenabnieter Tipico geschlossen.
Auch wenn aktuell eine gewisse Rechtsunsicherheit herrscht und nicht abzusehen ist, wie der neue Staatsvertrag aussehen wird, wollte Hoffenheim nicht warten und so gab es am Samstag das erste Spiel mit Sportwetten-Bandenwerbung.
Schon zuvor gab es das "Experiment" von Handballbundesligisten SG Flensburg-Handewitt mit Betathome.
Spannend, wie es weitergeht bleibt es auf jeden Fall.
Quelle: Welt
Dienstag, 12. Oktober 2010
DFL-Chef Seifert zum Glücksspielstaatsvertrag
Was hat die DFL (Deutsche Fußball Liga) mit dem Glücksspielstaatsvertrag zu tun? mag sich mancher fragen. Doch der Zusammenhang ist klar. Fußball ist ein wesentlicher Gegenstand von Sportwetten. Und diese sind (wäre der Glücksspielstaatsvertrag noch bestehen) verboten.
Aus diesem Grund mischt nun auch Christian Seifert bei der Diskussion um die Neuorganisation des Glücksspielstaatsvertrags nach dem EhGH-Urteil mit. Er fordert, dass es nicht einen, sondern zwei Staatsverträge geben soll. Einen für Lotto (der dem Staat das Monopol erhält) und einen für den Rest bzw. für Sportwetten (hier wünscht Seifert sich wohl eine deutliche Öffnung)
Ich bin mal sehr gespannt, was am 20 Oktober rauskommt, wenn die Staatskanzlei-Chefs der Bundesländer beraten. [Und ich hoffe: Lottospielen im Internet wird wieder möglich. Aber das habe ich ja schon mehrfach postuliert...]
Aus diesem Grund mischt nun auch Christian Seifert bei der Diskussion um die Neuorganisation des Glücksspielstaatsvertrags nach dem EhGH-Urteil mit. Er fordert, dass es nicht einen, sondern zwei Staatsverträge geben soll. Einen für Lotto (der dem Staat das Monopol erhält) und einen für den Rest bzw. für Sportwetten (hier wünscht Seifert sich wohl eine deutliche Öffnung)
Quelle: Die Zeit
Ich bin mal sehr gespannt, was am 20 Oktober rauskommt, wenn die Staatskanzlei-Chefs der Bundesländer beraten. [Und ich hoffe: Lottospielen im Internet wird wieder möglich. Aber das habe ich ja schon mehrfach postuliert...]
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Glücksspielstaatsvertrag
Dienstag, 5. Oktober 2010
Info von lottery24 - EuroMillions-Online-Service
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Der Glückspielstaatsvertrag von 2008 ist mit sofortiger Wirkung gegenstandslos.
Ab sofort ist Glückspiel im Internet uneingeschränkt erlaubt und auch möglich. Dies hat der EuGH mit seinem Urteil vom 08. September 2010 deutlich zum Ausdruck gebracht.
Die Rechtsunsicherheit hat nun ein Ende. Der EuGH hat unserer Rechtsauffassung bestätigt und endlich Klartext gesprochen. Es war höchst an der Zeit, dass zu diesem Thema nun Rechtssicherheit herrscht.
Der Glückspielstaatsvertrag sollte Regeln zur Vorbeugung der Spielsucht bringen. Werbeverbote und das Aussperren privater Glückspielanbieter sollte das Allheilmittel sein. Doch die Monopolisten haben sich selbst nicht an ihre eigenen Regeln gehalten und massiv geworben. Das Automatenglückspiel außen vor zu lassen grenzte an Verantwortungslosigkeit. Wissentlich das Automatenglückspiel, Casinos und Pferdewetten nicht zu regeln zeigt, dass es kein ernsthaftes Interesse gab Spielsucht zu verhindern. Wissenschaftliche Untersuchungen ergaben, dass das Automatenglückspiel das größte Suchtpotential mit sich bringt.
All diese Ungereimtheiten waren dem EuGH zu viel Unwahrheit und er hat kurzerhand das lange und heiß umkämpfte deutsche Monopol für Lotto, Glücksspiel und Sportwetten gekippt.
Die Gerechtigkeit hat gesiegt
Der EuGH folgte ausnahmsweise nicht dem Gutachten des Generalanwaltes, wie das meist üblich ist, und beschloss, dass die Monopolregelung des Staatsvertrages von 2008 „nicht mehr gerechtfertigt ist, weil sie gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstößt“ – befanden die EU-Richter. Was ob der massiven Werbekampagnen der staatlich genehmigten Anbieter ohnehin schon jedem und ganz lange klar war, mag Letztere überrascht haben. Der Rest der Welt freut sich darüber, dass endlich die Gerechtigkeit gesiegt hat.
Auf zum großen Glück
Mit dem Segen der EU darf nun Glücksspiel auch von privaten Betreibern angeboten werden und Sie dürfen ab sofort ohne Rechtsunsicherheit Ihrem Glück im Internet frönen. Lottery24 wird deshalb in Kürze das Lotto 6 aus 49 anbieten. Darüber hinaus können Sie sich diesen Freitag nun den Riesenjackpot von 129 Millionen € freuen. Neben EuroMillionen ®, dem beliebten spanischen El Gordo, dem UK Lotto und vielen anderen Möglichkeiten zum großen Absahnen, haben Sie bei Lottery24 die Chance auf das finanzielle Glück sozusagen gepachtet.
Urteil lesen
Urteil 1. Teil
Urteil 2. Teil
Urteil 3. Teil
Direkt mitspielen und die Chance auf den Jackpot nutzen:
Betteln um den Fortbestand...
Lotto hat Angst, dass die Politik den Glückspielstaatsvertrag nach dem Urteil des EuGH fallen lässt, denn in einem offnenen Brief betteln die Lottogesellschafen um ein Fortbestehen und verweisen hierbei auf die Verdienste...
Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der deutschen Einheit verweist Lotto in dem in der FAZ veröffentlichten Brief, dass in den 20 Jahren viel erreicht wurde, was ohne Lotto nicht möglich gewesen sei. Knapp 3 Mrd. Euro jährlich flössen aus den Lottoumsätzen in gemeinnützige Zwecke wie z.B. die Deutsche Stiftung Denkmalschutz.
Die Ministerpräsidenten - die der Adressat dieses Briefes sind - beraten demnächst über den Glücksspielstaatsvertrag und an sie wird appelliert, die staatlichen Lotto-Gesellschaften zu stärken, die verantwortungsvoll Suchtprävention betreiben und Partner von Denkmalschutz, Sport und Kultur und Wohlfahrt seien.
Der vollständige offene Brief ist auf der Seite von Lotto als Pdf-Datei downloadbar: http://lotto.de/fileadmin/templates/lotto/pdf/Offener_Brief.pdf
Ich bleibe bei meiner Forderung, der Öffnung des deutschen Glücksspielmarktes. hierbei soll das Monopol auf Lotto gerne bei den Lottogesellschaften und somit dem Staat bleiben, aber es soll wieder Online-Lotto möglich sein - und warum nicht auch über private Anbieter (die dann auch wieder wirklich an Lotto teilnehmen würden und somit den Umsatz und folglich auch die Unterstützung von gemeinnützigen steigern würden)
Auch sollte Deutschen ermöglicht werden an legalen Lotterien (zumindest in Europa) auf diesem Wege teilzunehmen (z.B. EuroMillions) ohne das Gefühl zu haben sich rechtlich nicht einwandfrei zu verhalten.
Online Lotto ermöglicht es letztlich auch Deutschen im Ausland (und natürlich auch Ausländer ganz allgemein) einen Lottotipp abzugeben, die jetzt außen vor sind (oder auf die deutschen Lottozalen mit deutschen Quoten in England tippen müssen). So oder so: Lotto bleibt da ausgeschlossen und somit auch die im offenen Brief herausgestellte Gemeinwohl-Förderung...
Das Argument der Spielsuchtprävention (sprechen wir mal nicht von der Jackpot-Werbung oder Aktionen wie "Gewinnen sie mit einem 3er 1.000.000 Euro" [letzteres eine Nachahmung einer Aktion von Tipp24.com]) ließe sich trotz der Öffnung des Marktes betreiben - vermutlich sogar besser. Auch hierzu habe ich hier im Blog schon kommentiert...
Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der deutschen Einheit verweist Lotto in dem in der FAZ veröffentlichten Brief, dass in den 20 Jahren viel erreicht wurde, was ohne Lotto nicht möglich gewesen sei. Knapp 3 Mrd. Euro jährlich flössen aus den Lottoumsätzen in gemeinnützige Zwecke wie z.B. die Deutsche Stiftung Denkmalschutz.
Die Ministerpräsidenten - die der Adressat dieses Briefes sind - beraten demnächst über den Glücksspielstaatsvertrag und an sie wird appelliert, die staatlichen Lotto-Gesellschaften zu stärken, die verantwortungsvoll Suchtprävention betreiben und Partner von Denkmalschutz, Sport und Kultur und Wohlfahrt seien.
Der vollständige offene Brief ist auf der Seite von Lotto als Pdf-Datei downloadbar: http://lotto.de/fileadmin/templates/lotto/pdf/Offener_Brief.pdf
Ich bleibe bei meiner Forderung, der Öffnung des deutschen Glücksspielmarktes. hierbei soll das Monopol auf Lotto gerne bei den Lottogesellschaften und somit dem Staat bleiben, aber es soll wieder Online-Lotto möglich sein - und warum nicht auch über private Anbieter (die dann auch wieder wirklich an Lotto teilnehmen würden und somit den Umsatz und folglich auch die Unterstützung von gemeinnützigen steigern würden)
Auch sollte Deutschen ermöglicht werden an legalen Lotterien (zumindest in Europa) auf diesem Wege teilzunehmen (z.B. EuroMillions) ohne das Gefühl zu haben sich rechtlich nicht einwandfrei zu verhalten.
Online Lotto ermöglicht es letztlich auch Deutschen im Ausland (und natürlich auch Ausländer ganz allgemein) einen Lottotipp abzugeben, die jetzt außen vor sind (oder auf die deutschen Lottozalen mit deutschen Quoten in England tippen müssen). So oder so: Lotto bleibt da ausgeschlossen und somit auch die im offenen Brief herausgestellte Gemeinwohl-Förderung...
Das Argument der Spielsuchtprävention (sprechen wir mal nicht von der Jackpot-Werbung oder Aktionen wie "Gewinnen sie mit einem 3er 1.000.000 Euro" [letzteres eine Nachahmung einer Aktion von Tipp24.com]) ließe sich trotz der Öffnung des Marktes betreiben - vermutlich sogar besser. Auch hierzu habe ich hier im Blog schon kommentiert...
Dienstag, 28. September 2010
so versteht Lotto "Spielsuchtbekämpfung"
Für mich wird in solchen Aktionen immer deutlich, dass "Spielsuchbekämpfung" nur ein vorgeschobener Grund ist, um das Monopol zu sichern...:
Aber vielleicht verstehe ich ja auch nur etwas falsch und das ist gar nicht das Gegenteil von Suchtprävention...
in der Lotterie "LOTTO 6aus49" können Sie in dieser Woche mit 3 Richtigen 1 Million Euro gewinnen.
- Deutschlandweit werden 7 x 1 Million Euro verlost
- Am 29.09. und 02.10.2010 ohne Mehreinsatz
- Alle Tipps mit 3 Richtigen nehmen an der Auslosung teil
Weitere Infos zu dieser Sonderauslosung erhalten Sie unter www.westlotto.de oder in Ihrer Annahmestelle.
Samstag, 25. September 2010
Lotto und die Werbestrategie
Wurde bisher - trotz selbst auferlegtem Verbot, trotz Spielsucht-Prävention, trotz Urteile deutscher Gerichte - immer mit dem aktuellen Jackpot geworben, scheint es nun die Kehrtwende zu geben. In der heutigen Bildzeitung wirbt Lotto mit dem schlichten Text "Lotto - Partner des Sports". Kein Jackpot, kein Gewinnversprechen.
Die letzte Pressemitteilung von Lotto vom 20.9. titelt jedoch noch "Lotto-Jackpot steigt auf rund acht Millionen Euro"...
Quelle: Deutscher Lotto Blog
Nach dem Urteil des EuGH eigentlich nicht notwendig so zu handeln. Aber vermutlich eine taktische Tat der Verantwortlichen, die für den Glücksspielstaatsvertrag kämpfen. oder ein Testballon, um zu gucken, wie stark diese Werbestrategie die Spielteilnahme belastet, spricht testen, ob die Teilnahme unter diesen Voraussetzungen noch weiter sinkt!?Die letzte Pressemitteilung von Lotto vom 20.9. titelt jedoch noch "Lotto-Jackpot steigt auf rund acht Millionen Euro"...
Montag, 20. September 2010
die Lottoseite zum Glücksspielstaatsvertrag
Auf der Seite gluecksspielstaatsvertrag.de wurden seit Einführung des Glücksspielstaatsvertrages immer wieder Urteile eingestellt - vermutlich in der Hoffnung, dass diese den Staatsvertrag untermauern.
Ich weiß jetzt nicht, wann das letzte Urteil in diesem Zusammenhang von deutschen Gerichten gesprochen wurde, doch das letzte eingestellte Urteil ist vom 13.07. des Jahres.
Insbesondere das Urteil des EuGH fehlt mir in der Auflistung... Unter Stellungnahmen ist die letzte aus dem Jahre 2009 (aus dem September, also genau vor einem Jahr) - ironischer Weise mit dem Titel "EuGH bestätigt staatliche Glücksspielmonopole".
Ich weiß jetzt nicht, wann das letzte Urteil in diesem Zusammenhang von deutschen Gerichten gesprochen wurde, doch das letzte eingestellte Urteil ist vom 13.07. des Jahres.
Insbesondere das Urteil des EuGH fehlt mir in der Auflistung... Unter Stellungnahmen ist die letzte aus dem Jahre 2009 (aus dem September, also genau vor einem Jahr) - ironischer Weise mit dem Titel "EuGH bestätigt staatliche Glücksspielmonopole".
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Glücksspielstaatsvertrag
Freitag, 17. September 2010
so stelle ich mir den neuen Staatsvertrag für Lotto vor
Ich möchte an dieser Stelle auch einmal einen konstruktiven Vorschlag machen, wie der neue Glücksspielstaatsvertrag bzgl. Lotto aussehen könnte:
- Angebot von Lotto bleibt dem Staat vorbehalten
- Lotto-Spiel ist wieder online möglich
private Anbieter können hier Vermittlungslizenzen kaufen und müssen folgende Regeln einhalten (Suchtprävention): - Spielteilnehmer müssen sich mit einer Lotto-Online-Card identifizieren
- die Lotto-Online-Card wird vom Spieler persönlich bei Lotto-Annahmestellen beantragt, die die Daten prüfen
- ein Anteil der Scheingebühr, die bei Online-Tipps eingenommen werden, erhält die Annahmestelle, über die die Lotto-Card beantragt wurde (Schutz der Annahmestellen)
- die Spielteilnahme darf nicht teurer sein als in der Annahmestelle
- Online Teilnahme an anderen (europäischen) Staatslotterien ist nicht verboten
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