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Donnerstag, 6. Oktober 2011

2012: Rückkehr von Tipp24

Der Anbieter von Glückspielen im Internet plant ab 2012 wieder Bundesweit Lotto und andere Glückspiele online anzubieten.

http://www.aktiencheck.de/news/Artikel-Tipp_24_plant_2012_wieder_bundesweit_Lotto_Internet_anzubieten-3927422

Montag, 11. Juli 2011

das Ende des Glücksspielstaatsvertrags in Sicht?

Die Bundesländer haben ihren gemeinsamen Neuentwurf der EU-Kommission zur Prüfung vorgelegt - und diese kritisiert wesentliche Punkte, so dass auch diese Entwurf den EU-Gesetzen widerspricht.

Einzig Schleswig-Holstein hat sich am gemeinsamen Entwurf nicht beteiligt und einen eigenen Entwurf vorgelegt, der viel liberaler ist. Vor allem wird auch online Lotto und Sportwetten wieder erlaubt sein.

Quelle: Welt

Samstag, 2. Juli 2011

Interpretationspiele - der Kampf um den neuen Glücksspielstaatsvertrag

Lottoblock "desinformiert" - der Deutsche Lottoverband klärt auf: Europäischer Gerichtshof hat erneut die Anforderungen für staatliche Glücksspielmonopole verschärft

Hamburg (ots) - EuGH macht strenge Vorgaben für gerichtliche Kontrollen des Glücksspielrechts
- Internet darf als Vertriebsform nicht ohne weiteres beschränkt 
     werden. 
Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) hat in seiner Pressemitteilung vom 01.07.2011 zentrale Aussagen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus seinem neuesten Urteil zum europäischen Glücksspielrecht vom 30.06.2011 gravierend verfälscht. Die gezielten Fehlinformationen sollen offenbar darüber hinwegtäuschen, dass der gegenwärtige Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrags der Mehrheit der Bundesländer den neuen Vorgaben aus Luxemburg nicht genügt. Das Ziel des DLTB ist klar. Er will verhindern, dass weitere Bundesländer auf das europarechtskonforme Glücksspielmodell aus Schleswig-Holstein umschwenken.
In seiner Pressemitteilung vom Freitag behauptet der Lottoblock fälschlicherweise, dass nach dem EuGH-Urteil seien "ausschließlich staatliche Glücksspielangebote zulässig" sei. Richtig ist jedoch, dass der EuGH mit dem Urteil vom 30.06.2011 seine kritische Haltung gegenüber Glücksspielmonopolen bekräftigt hat. Dabei hat er die europarechtlichen Anforderungen an staatliche Monopole und Beschränkungen der EU-Grundfreiheiten noch einmal verschärft. Das neue Urteil zum französischen Recht enthält allgemeine Vorgaben zum Europarecht. Sie spielen auch für den neuen deutschen Glücksspielstaatsvertrag eine wichtige Rolle.
Nach der europäischen Rechtsprechung sind staatliche Monopole nur ausnahmsweise zulässig. Monopole sind im europäischen Binnenmarkt ein Fremdkörper, der jeweils besonderer Rechtfertigung bedarf. Folgerichtig heißt es in der amtlichen Pressemitteilung des EuGH vom vergangenen Donnerstag (Nr. 65/11), die nationalen Gerichte müssten überhaupt erst einmal prüfen, ob die Einführung des Monopols "tatsächlich" erforderlich ist und seinem Anliegen gerecht wird. Frankreich hatte sein Pferdewetten-Monopol unter anderem mit Spielsuchteindämmung begründet. Der EuGH entschied hierzu, dass nun das französische Ausgangsgericht untersuchen muss, ob Spielsucht bei Pferdewetten in Frankreich auch wirklich ein Problem darstellt. Der Staat müsse die Grundlagen für seine Annahmen nachvollziehbar darlegen. Darüber hinaus hat der EuGH klargestellt, dass der Mitgliedstaat sich nicht mit dem Erlass von Vorschriften begnügen darf, sondern seine gewählten Ziele auch tatsächlich verfolgen muss, damit sie als Rechtfertigung dienen können. Er muss seine Monopolgesellschaften nachweislich streng kontrollieren.
"Auch die Bundesländer begründen die massiven Beschränkungen für Lotterievermittler im Glücksspielstaatsvertrag mit der Bekämpfung von Lottosucht", erläutert Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbands. "Nach dem neuen EuGH-Urteil müssten die Bundesländer also nachweisen, dass Spielsucht bei Lotto tatsächlich ein Problem ist und von den Monopolgesellschaften des DLTB besonders gut bekämpft werden könne. Es gibt aber keine Lottosucht." Wissenschaftliche Studien und mehrere Urteile in verschiedenen Bundesländern geben ihm Recht. So hat das Verwaltungsgericht Halle festgestellt, dass es in Deutschland keine nennenswerten Probleme mit "Lotto-Sucht" gibt. Ebenso entschied das Verwaltungsgericht Chemnitz. Für Lottovermittler wie Tipp24, JAXX und Faber sind die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags nach diesen Urteilen unverhältnismäßig und europarechtswidrig. Das Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichts Halle, auf die das Verwaltungsgericht Chemnitz verwies, ist letzte Woche rechtskräftig geworden.
"Der neue Staatsvertragsentwurf enthält die alten Fehler und ist nicht zu halten", meint Faber auch mit Blick auf den Internetvertrieb von Lotto. Das neue EuGH-Urteil gibt ihm Recht: Die nationalen Gerichte dürfen in einem Glücksspielsektor grundsätzlich keine Widersprüche mehr zwischen Internet und sonstigen Vertriebskanälen dulden. In Deutschland stehen aber die drastischen Beschränkungen des Internet-Lottovertriebs im krassen Widerspruch zu den Lockerungen, die im neuen Staatsvertrag für die staatlichen Lotteriegesellschaften und ihr Netz von immer noch rund 25.000 Annahmestellen vorgesehen sind.
Pressekontakt:
Deutscher Lottoverband
Tel.: 0 40-89 00 39 69
info@deutscherlottoverband.de 
 
Quelle: Pressemappe 

Mittwoch, 29. Juni 2011

Lotto-Vermittlung über Internet ist erlaubt

Lt. einer Pressemitteilung von Tipp24 ist nun rechtskräftig, dass die Lotterievermittlung über das Internet erlaubt ist, erste Grundsatzurteile hierzu seien rechtskräftig.

Die gerichtliche Tatsachenerhebung kommt zu dem Ergebnis: Lottosucht ist nicht existent!

Hier die pressemitteilung im Wortlaut:
(Hamburg, 29. Juni 2011) Jetzt ist es rechtskräftig: Die Vermittlung von Lotterien im Internet, insbesondere von Lotto 6 aus 49, ist erlaubt. Ebenso die Werbung dafür. Die Urteile des Verwaltungsgerichts Halle vom 11. November letzten Jahres hierzu sind seit 28. Juni 2011 rechtskräftig. Das Land Sachsen-Anhalt hat seine Berufungen endgültig zurückgezogen.

Das Verwaltungsgericht Halle hatte sämtliche Restriktionen des Glücksspiel-Staatsvertrags (GlüStV) für private Lotterievermittler wie Tipp24 für unanwendbar erklärt. Hierzu gehören das Internetverbot, das Erfordernis einer Erlaubnis zur Vermittlung von Lotterien im Internet sowie Werbeverbote. Damit folgte das Gericht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der zentrale Beschränkungen des GlüStV aufgrund mangelnder Kohärenz und Systematik am 8. September 2010 für unanwendbar erklärt hatte.

Das Verwaltungsgericht Halle verwies in seinen Ausführungen auf die inkohärenten Regelungen der unterschiedlichen Glücksspielbereiche. Das Gericht stellte fest, dass die Beschränkungen für private Lottovermittler unverhältnismäßig sind. Es hatte in einer Tatsachenerhebung rund 100 Fachkliniken sowie sämtliche Betreuungsgerichte Deutschlands zur Bedeutung von Lotto im Rahmen von Spielsucht befragt. Die Analyse der Ergebnisse zeigte, dass eine Lottosucht faktisch nicht existiert. Eine ergänzende wissenschaftliche Analyse ordnete dies in den Stand der Forschung ein.

Das Gericht hat sich so selbst davon überzeugt, dass es keine Anhaltspunkte für eine nennenswerte Suchtgefahr bei Lotto gibt. Dies wäre aber, so das Gericht, zur Rechtfertigung der drastischen Verbote für den privaten Vertrieb erforderlich gewesen. Die Verbote verstoßen daher gegen Europarecht. Tipp24 braucht sie nicht zu beachten und darf ohne Erlaubnis im Internet Lotto vermitteln.

Der Gesetzgeber muss diese nun rechtskräftige Tatsachenfeststellung bei der Novellierung des Glücksspiel-Staatsvertrages berücksichtigen.

Dr. Hans Cornehl, Vorstand der Tipp24 SE: 'Das Urteil bestätigt unsere langjährige Erfahrung, dass es beim Vertrieb von Lotto keine Gefahren gibt. Es gibt daher auch keinen Grund mehr, die private Vermittlung staatlicher Lotterien mit unnötigen Beschränkungen zu belegen.'

Pressekontakt: Tipp24 SE
Andrea Fratini
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 40 32 55 33-660
E-Mail: presse@tipp24.de
Internet: www.tipp24-se.de/presse/

Endlich ist das Thema so entschieden wie ich von Anfang an gedacht und geurteilt habe. Bleibt zu hoffen, dass das Theater mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag nicht von vorne losgeht...

Mittwoch, 6. April 2011

Online Lotto spielen in Deutschland • Tipp24 plant Rückkehr

Tipp24 war einer der größten Anbieter für Lotto-Tipps per Internet in Deutschland, als der Glücksspielstaatsvertrag diesen Vertriebsweg 2008 verbot. Nach juristischen Auseinandersetzungen hat der EuGH klar gestellt, dass das deutsch Vorgehen gegen Europarecht verstößt und inzwischen deutet sich (endlich) an, dass der neue Staatsvertrag wieder Online-Lotto-Tipps ermöglichen wird.

Und natürlich wird Tipp24 zurück kommen, hat das Unternehmen doch auch kräftig für dieses Recht geklagt.

Allerdings muss zunächst Rechtssicherheit geschaffen werden. Denn auch das Werbeverbot für Glücksspiel stellt ein Problem dar...

Das ganze Interview mit Magnus von Zitzewitz, Chef von Tipp24: Welt.de

Dienstag, 22. Februar 2011

neuer Entwurf für den Staatsvertrag

"Der Bereich Lotto soll laut Vesper auf eine „neue Begründung gestellt werden“. Bislang wurde das staatliche Monopol mit der Suchtgefahr begründet, was sich allerdings als „nicht haltbar erwies. Künftig lautet die Begründung: Schutz vor Manipulation und Betrug.“" ist in der Welt u.a. zu lesen.

Es geht in dem Artikel im wesentlichen um Sportwetten, aber hier interessiert vor Allem diese Passage.

Ich hoffe, dass die Verantwortlichen auch den nächsten Schritt machen (und begreifen): das Monopol bei Lotto ist aus meiner Sicht gar kein Problem. Das problem ist vielmehr, dass das Online-Spielen untersagt wurde.

Dienstag, 7. Dezember 2010

der neue Glücksspielstaatsvertrag

Laut focus gibt es konkrete pläne für den neuen Glücksspielstaatsvertrag.

So soll zwar Lottospielen wieder online möglich sein, aber mit einer Meldezentrale wo alle Spieldaten gesammelt werden.

Das kommt meiner Kompromissidee doch schon sehr nahe :)

Allerdings sieht der Vertragsentwurf auch eine Begrenzug auf 500 € pro Monat vor. Das ist dann gleich wieder neuer Schwachsinn per Gesetz, denn so könnten z.B. Tippgemeinschaften weiter nicht sinnvoll agieren.

Samstag, 13. November 2010

Gericht erlaubt Internet-lotto

Es ist vollbracht! (Diesen persönlichen Kommentar konnte ich mir vor dieser Nachricht nicht verkneifen...)

Hatten die staatlichen Lottoanbieter nach dem Urteil des EuGH doch immer betont, dass das Urteil nicht den Fall des Monopols bedeutet, muss das Urteil das Verwaltungsgericht Halle wie ein Tritt in die Weichteile empfunden werden. Die Vermittlung von Lotterien und hier insbesondere dem deutschen Lotto 6 aus 49 im Internet bedarf keiner Genehmigung!

Triumph für den Online-Anbieter Tipp24 auf ganzer Linie.

Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Gericht ifrage stellt, ob das 2x wöchntlich ausgetragene Lotto überhaupt eine Suchtgefahr beinhaltet. Laut einer Studie des Instituts für Suchtforschung der Fachhochschule Frankfurt am Main wird durch das Lottospiel an sich kein erhebliches Suchtproblem begründet.
Quelle: Welt

Samstag, 6. November 2010

Tipp24.com Tipper tippen gut

Weil die Teilnehmer am Online-Lotto via tipp24.com so gut tippen (19% besser als der Durchschnitt) muss der Internet-Anbieter mehr Gewinne ausschütten, wodurch der Gewinn um 60% einbrach.

mehr

Dienstag, 5. Oktober 2010

Info von lottery24 - EuroMillions-Online-Service


Der Glückspielstaatsvertrag von 2008 ist mit sofortiger Wirkung gegenstandslos.
Ab sofort ist Glückspiel im Internet uneingeschränkt erlaubt und auch möglich. Dies hat der EuGH mit seinem Urteil vom 08. September 2010 deutlich zum Ausdruck gebracht.


Die Rechtsunsicherheit hat nun ein Ende. Der EuGH hat unserer Rechtsauffassung bestätigt und endlich Klartext gesprochen. Es war höchst an der Zeit, dass zu diesem Thema nun Rechtssicherheit herrscht.

Der Glückspielstaatsvertrag sollte Regeln zur Vorbeugung der Spielsucht bringen. Werbeverbote und das Aussperren privater Glückspielanbieter sollte das Allheilmittel sein. Doch die Monopolisten haben sich selbst nicht an ihre eigenen Regeln gehalten und massiv geworben. Das Automatenglückspiel außen vor zu lassen grenzte an Verantwortungslosigkeit. Wissentlich das Automatenglückspiel, Casinos und Pferdewetten nicht zu regeln zeigt, dass es kein ernsthaftes Interesse gab Spielsucht zu verhindern. Wissenschaftliche Untersuchungen ergaben, dass das Automatenglückspiel das größte Suchtpotential mit sich bringt.

All diese Ungereimtheiten waren dem EuGH zu viel Unwahrheit und er hat kurzerhand das lange und heiß umkämpfte deutsche Monopol für Lotto, Glücksspiel und Sportwetten gekippt.

Die Gerechtigkeit hat gesiegt

Der EuGH folgte ausnahmsweise nicht dem Gutachten des Generalanwaltes, wie das meist üblich ist, und beschloss, dass die Monopolregelung des Staatsvertrages von 2008 „nicht mehr gerechtfertigt ist, weil sie gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstößt“ – befanden die EU-Richter. Was ob der massiven Werbekampagnen der staatlich genehmigten Anbieter ohnehin schon jedem und ganz lange klar war, mag Letztere überrascht haben. Der Rest der Welt freut sich darüber, dass endlich die Gerechtigkeit gesiegt hat.

Auf zum großen Glück

Mit dem Segen der EU darf nun Glücksspiel auch von privaten Betreibern angeboten werden und Sie dürfen ab sofort ohne Rechtsunsicherheit Ihrem Glück im Internet frönen. Lottery24 wird deshalb in Kürze das Lotto 6 aus 49 anbieten. Darüber hinaus können Sie sich diesen Freitag nun den Riesenjackpot von 129 Millionen € freuen. Neben EuroMillionen ®, dem beliebten spanischen El Gordo, dem UK Lotto und vielen anderen Möglichkeiten zum großen Absahnen, haben Sie bei Lottery24 die Chance auf das finanzielle Glück sozusagen gepachtet.

Urteil lesen

Urteil 1. Teil
Urteil 2. Teil
Urteil 3. Teil

Direkt mitspielen und die Chance auf den Jackpot nutzen:






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geld verdienen

Betteln um den Fortbestand...

Lotto hat Angst, dass die Politik den Glückspielstaatsvertrag nach dem Urteil des EuGH fallen lässt, denn in einem offnenen Brief betteln die Lottogesellschafen um ein Fortbestehen und verweisen hierbei auf die Verdienste...
Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der deutschen Einheit verweist Lotto in dem in der FAZ veröffentlichten Brief, dass in den 20 Jahren viel erreicht wurde, was ohne Lotto nicht möglich gewesen sei. Knapp 3 Mrd. Euro jährlich flössen aus den Lottoumsätzen in gemeinnützige Zwecke wie z.B. die Deutsche Stiftung Denkmalschutz.

Die Ministerpräsidenten - die der Adressat dieses Briefes sind - beraten demnächst über den Glücksspielstaatsvertrag und an sie wird appelliert, die staatlichen Lotto-Gesellschaften zu stärken, die verantwortungsvoll Suchtprävention betreiben und Partner von Denkmalschutz, Sport und Kultur und Wohlfahrt seien.

Der vollständige offene Brief ist auf der Seite von Lotto als Pdf-Datei downloadbar: http://lotto.de/fileadmin/templates/lotto/pdf/Offener_Brief.pdf

Ich bleibe bei meiner Forderung, der Öffnung des deutschen Glücksspielmarktes. hierbei soll das Monopol auf Lotto gerne bei den Lottogesellschaften und somit dem Staat bleiben, aber es soll wieder Online-Lotto möglich sein - und warum nicht auch über private Anbieter (die dann auch wieder wirklich an Lotto teilnehmen würden und somit den Umsatz und folglich auch die Unterstützung von gemeinnützigen steigern würden)

Auch sollte Deutschen ermöglicht werden an legalen Lotterien (zumindest in Europa) auf diesem Wege teilzunehmen (z.B. EuroMillions) ohne das Gefühl zu haben sich rechtlich nicht einwandfrei zu verhalten.

Online Lotto ermöglicht es letztlich auch Deutschen im Ausland (und natürlich auch Ausländer ganz allgemein) einen Lottotipp abzugeben, die jetzt außen vor sind (oder auf die deutschen Lottozalen mit deutschen Quoten in England tippen müssen). So oder so: Lotto bleibt da ausgeschlossen und somit auch die im offenen Brief herausgestellte Gemeinwohl-Förderung...

Das Argument der Spielsuchtprävention (sprechen wir mal nicht von der Jackpot-Werbung oder Aktionen wie "Gewinnen sie mit einem 3er 1.000.000 Euro" [letzteres eine Nachahmung einer Aktion von Tipp24.com]) ließe sich trotz der Öffnung des Marktes betreiben - vermutlich sogar besser. Auch hierzu habe ich hier im Blog schon kommentiert...

Montag, 20. September 2010

Spanien: Weihnachtslotterie El Gordo de Navidad

Es ist nicht mehr so lange hin bis der Dezember und mit ihm die spanische Weihnachtslotterie kommt. Wie jedes Jahr werden wieder viele glückliche Gewinner ein besonders schönes Weihnachten feiern...

So sieht die Ziehung aus:


Ich hab im letzten Jahr übrigens auch gewonnen - 100 € :)

Samstag, 18. September 2010

Deutschland: Lotto spielen im Internet

Nachdem dar EuGH den Glücksspielstaatsvertrag gekippt hat, werben Onlineanbieter wie Tipp24 und JAXX wieder um neue Kunden. Rechtlich ist es auch kein Problem mehr (für Anbieter, die Teilnahme war das Tippen lt. BGH nie verboten und auch der Glücksspielstaatsvertrag regelt nur das Angebot).

Dennoch wird die Gefahr betont (von Seite der staatlichen Anbieter), dass man online nicht am deutschen Lotto teilnimmt, sondern die Anbieter in England tippen, wo die Zahlen und Quoten des Deutschen Lottoblocks benutzt werden, aber die Scheine nicht wirklich in Deutschland teilnehmen.

Das Risiko liegt darin, dass die Gewinnen dort nicht staatlich garantiert sind. Inder Vergangenheit wurden jedoch alle Gewinne ausgezahlt - sogar als einmal der Jackpot online geknackt wurde.

Aber zur Sicherheit des Kunden (und vermutlich auch um den Widerstand von staatlicher Seite zu brechen, denn der hat nur am Onlinespiel ein Interessen, wenn er auch selbst davon durch Steuern profitiert) wird die echte Teilnahme am deutschen Lotto von den Anbietern angestrebt, so wie es vor den Glücksspielstaatsvertrag auch war.

Quelle: Welt

Donnerstag, 16. September 2010

Glücksspielmonopol: auch die Gewerkschaft hat eine Meinung

ver.di ist für das Glücksspielmonopol und begründet dies mit Arbeitsplatzsicherheit für Beschäftigte. Hier die Pressemitteilung in textform:
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) spricht sich für die Beibehaltung des Glücksspielmonopols in Deutschland aus. Mit Blick auf die morgen (16. September) statt findenden Beratungen der Bundesländer über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag warnte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Uwe Foullong davor, das Monopol zu kippen: „Das würde den Verlust Tausender qualifizierter und tarifvertraglich abgesicherter Arbeitsplätze bedeuten.“
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe sich in der vergangenen Woche nicht grundlegend gegen ein Glücksspielmonopol ausgesprochen, sondern festgestellt, dass unter anderem durch intensive Werbekampagnen von Glücksspielanbietern in Deutschland gegen die Gründe verstoßen werde, die ein Monopol rechtfertigen würden. Außerdem werde Deutschland vom EuGH vorgeworfen, ausgerechnet Glücksspiele mit einem hohen Suchtfaktor bei der Liberalisierung bevorzugt zu haben. So seien die Auflagen für das Automatenspiel in Spielhallen, das nicht dem Glücksspielstaatsvertrag unterliegt, sogar gelockert worden. „Jetzt ist die Politik am Zuge, die Anforderungen des europäischen Gerichtshofes an ein Glücksspielmonopol in Deutschland umzusetzen“, sagte Foullong.

Bereits 2006 habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Glücksspielmonopol nur dann aufrechterhalten werden kann, wenn es auf die Bekämpfung der Spielsucht abzielt. Daraufhin beschlossen die Bundesländer einen Glücksspielstaatsvertrag, der seit Anfang 2008 das Glücksspielmonopol in Deutschland regelt. Anbieter von Glücksspiel sind in Deutschland keine Wirtschaftbetriebe, sondern unterliegen dem Ordnungsrecht der Länder. Sie haben den Auftrag, das illegale Glücksspiel einzudämmen und ein legales Angebot unter staatlicher Kontrolle anzubieten: „Die Bundesländer müssen sich auf einen neuen Staatsvertrag einigen, der diesen Auftrag eins zu eins umsetzt“, forderte Foullong.
 Ich glaube, dass das Monopol an und für sich auch gar nicth infrage gestellt ist und auch nicht kippen wird. Es wird aber eine Öffnung stattfinden, so dass u.a. wieder online Lotto gespielt werden kann (und zwar beim deutschen Lottoblock und nicht bei englischen Wettanbietern, die nur die Zahlen des deutschen Lottos benutzen). Dies nutzt allen - Anbietern, den deutschen Lottoblock und dem Staatshaushalt

Dienstag, 14. September 2010

Bald wieder online Tippen in Deutschland?

Nach dem Urteil des EuGH ist Bewegung im Glücksspielmarkt. Ich glaube, dass jaxx der erste Anbieter sein wird, der wieder Lotto-Tipps anbieten wird. In eine eMail an Afilliate-Partner heißt es:
wegen der neuen rechtlichen Situation bezüglich des Glücksspiels in Deutschland hat Jaxx
beschlossen, einige Veränderungen in die Zusammenarbeit vorzunehmen und Ihnen, unseren Partnern, neue Produkte und Werbemittel zur Verfügung zu stellen.
[...]
Jaxx wird Ihnen wie bisher für die Einstellung der neuen Werbemittel und Bewerbung der neuen
Produkte sehr interessante Konditionen anbieten, um die Umsätze auf Ihrer Seite kontinuierlich zu
optimieren.
Sie werden in Kürze über alle weiteren Schritte informiert.
Es war nur eine Frage der Zeit, bis es dazu kommt. Interessant wird dann auch die Reaktion sein - von Politik und Lottoblock.

Aber vielleicht irre ich mich ja auch und es kommt anders...

Montag, 13. September 2010

DLTB: Glücksspielmonopol hat weiterhin Bestand

Bei der ganzen Euphorie um den durch den EuGH verworfenen Glücksspielstaatsvertrag, sollte auch die Interpretation des Deutschen Lotto- und Toto-Blocks nicht unerwähnt bleiben:
Heutige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigen Zulässigkeit eines ausschließlich staatlichen Glücksspielangebotes. Politik in Bund und Ländern muss nun Maßnahmen gegen suchtgefährdendes Automatenspiel ergreifen. Glücksspielanbieter aus anderen Ländern in Deutschland weiterhin illegal.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinen heute verkündeten Urteilen zu deutschen Vorlageverfahren – in Übereinstimmung mit seiner bisherigen Rechtsprechung – bestätigt, dass ein ausschließlich staatliches Glücksspielangebot europarechtlich zulässig ist. „Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass die EU-Mitgliedsstaaten entscheiden können, ob sie ein Kommerzmodell oder ein am Gemeinwohl orientiertes Staatsvertragsmodell wollen“, sagt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB). Glücksspielanbieter aus anderen Ländern dürfen gemäß dem EuGH weiterhin nicht ohne Erlaubnis in Deutschland tätig werden. Auch die Untersagung und Reglementierung von Sportwetten und anderen Glücksspielen im Internet wird ausdrücklich zugelassen. Der EuGH stellt allerdings auch fest, dass die deutsche Gesamtregelung des Glücksspiels von den vorlegenden Gerichten als nicht kohärent angesehen werden könnte. Er weist darauf hin, dass insbesondere das suchtgefährdende gewerbliche Automatenspiel in Spielhallen konsequent im Sinne des Spielerschutzes zu regeln ist. Die Aussagen des EuGH zur Werbung werden geprüft. „Wir vertrauen auf die Politik in Bund und Ländern, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, damit das in Deutschland bewährte Staatsvertragsmodell Bestand haben wird“, so Erwin Horak.
Quelle: lotto.de
Ich bin wirklich sehr gespannt, was nun wird. Insbesondere hoffe ich, dass das Online-Lotto-Spiel schnell wieder erlaubt wird.

Sonntag, 12. September 2010

Online Tippen - die Tipp24-Geschichte

Anlässlich der Entscheidung des EuGH scheint Tipp24 (und anderen online Anbietern wie z.B. Jaxx) die Rückkehr nach Deutschland bevorzustehen und sorgt für Euphorie.

In einem Interview in der Welt spricht Jens Schumann, Mitgründer von Tipp24, über die Wende.

Samstag, 11. September 2010

die Karten werden neu gemischt

Nach dem Urteil des EuGH hoffen die privaten Anwender auf eine Öffnung des Marktes in Deutschland - so wie zuvor schon in Italien, Frankreich und Dänemark geschehen.

In Frankreich wurde das Glücksspiel im Internet erlaubt aber unter staatliche Kontrolle gesetzt, wodurch die Online-Spieler nicht mehr in der Halbillegalität agieren müssen und der Staat die Möglichkeit hat, Regeln zu definieren und somit vernünftige Suchtprävention betreiben kann.

Auch in den USA führte das Verbot von Online-Glücksspiel nicht zu einer Eindämmung des Angebots sondern nur zur Auswanderung der Anbieter, so dass dort die Politik vor einer ähnlichen Aufgabe steht wie die deutsche.

Wett- und Glücksspielanbieter in Deutschland sind in Goldgräberstimmung. Die Aktien steigen und sie informieren wieder über das Rech auf das online Tippen. so sagt eine eMail von Tipp24 von heute:
gute Nachrichten für alle Online-Lotto-Freunde: Mit der Entscheidung vom 08.09.2010 macht der Europäische Gerichtshof den Weg wieder frei für Lotto im Internet.

Ab sofort können Sie Ihre Tipps wieder ganz bequem bei Tipp24.com abgeben!

Und das Beste: Tipp24.com schenkt Ihnen ein Lottofeld im Wert von 1,25 Euro! Setzen Sie jetzt Ihren Gutschein gewinnbringend ein.
Auch die Börse sieht die Zukunft der Anbieter rosig und setzt auf drastische Kurssteigeungen.


Quelle: http://www.welt.de/die-welt/finanzen/article9548221/Wetten-auf-Aufschwung-der-Wettanbieter.html
Ein Artikel, der  interessante Fragen aufwirft, die über des eigentliche Thema Glücksspiel hinausgehen, aber in den Kontext passen: http://www.welt.de/die-welt/finanzen/article9548224/Spieler-und-Spekulanten.html

Freitag, 10. September 2010

Diskussion um der Glücksspielstaatsvertrag nach dem EuGH-Urteil

Es wird heftig diskutiert, in welche Richtung es nun gehen soll. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), derzeit Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz sagt: "Klar ist, dass wir das Monopol weiterhin brauchen und wollen." Dies wird auch von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) so gesehen, der jedoch intensiver in den Kampf gegen die Spielsuch einsteigen will. Und Uwe Schünemann (CDU), Innenminister in Niedersachsen will das EuGH-Urteil dadurch umsetzen, dass er das Monopol durch den Glücksspielstaatsvertrag auch auf Pferdewetten und Glücksspielautomaten ausweitet.

Der politisch Zeitdruck entsteht u.a. auch dadurch, dass das Urteil keine Übergangsfrist festgelegt hat, sondern die deutsche Regelung ab sofort für ungültig ansieht.

Eine Alternative zur Ausweitung  "[...] ist laut Wulf Hambach, Anwalt bei Time Law, eine Regelung nach dänischem Vorbild, die bereits von der EU-Kommission als vorbildlich bezeichnet wurde und die auch das Land Schleswig-Holstein favorisiert. Der zufolge würde das staatliche Lottomonopol bleiben, der Vertrieb über das Internet so wie das Sportwettengeschäft aber für private Anbieter geöffnet werden."

Gegen eine vollständige Aufgabe des Lottomonopols sprechen sich u.a. die Funktionäre des Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) aus, da dann die Finanzierung von Vereinen gefährdet sei: "Ich nehme die Sorgen an der Basis sehr ernst, weil die LSB auf der Finanzierung durch die Lotterien aufbauen"

2009 wurden aus den Einnahmen der staatlichen Lotterien die Förderung von Sport, Denkmalpflege und sozialen Projekten mit 2,6 Mrd € unterstützt.

Eine Lösung könnte das Modell des Landes Schleswig-Holstein sein. Private Anbieter müssten Konzessionen zahlen, um die staatliche Kontrolle sicherzustellen. Neben steuerlichen Abgaben könnten auch die fälligen Lizenzgebühren unter anderem dem Sport zu Gute kommen

Vergl. Politiker wollen an den Jackpot, Lobbyarbeit für Millionen

Die ganze Diskussion um Öffnung oder nicht interessiert mich "knapp die Hälfte". Ich hoffe nur, dass am Ende wieder (offiziell) per Internet Lotto gespielt werden darf und dass vielleicht auch ein Angebot wie EuroMillions in Deutschland möglich wird.
Die Suchtgefährdung kann auch dann ausgeübt werden - vielleicht sogar besser, wenn die Anbieter zur/zum Datenerfassung und -austausch verpflichtet werden [wobei Austausch dann melden an eine Behörde bedeuten würd]e. Alternativ könnte auch die Nutzung der Lottocard verpflichtend im Internet werden, so dass die Suchtkontrolle dadurch ermöglicht würde. Aber ich glaube ja sowieso, dass die Suchtprävention nur ein vorgeschobenes Argument war und ist; sonst wären in der jetzigen Regelung Pferdewetten und das Automatenspiel mit eingeschlossen gewesen.

Mittwoch, 8. September 2010

EU kippt Glücksspiel-Monopol

Das deutsche Monopol für Glücksspiel und Sportwetten ist unzulässig und gilt ab sofort nicht mehr. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg entschieden.
Die höchsten EU-Richter stellten fest, grundsätzlich dürfe ein EU- Land den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit beschränken, wenn damit beispielsweise die Spielsucht bekämpft werden solle.

Deutsche Gerichte, bei denen derzeit verschiedene Klagen privater Anbieter gegen das Monopol anhängig sind, hätten aber „Grund zu der Schlussfolgerung, dass die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenzt”. So betrieben die Inhaber der deutschen Monopole Werbekampagnen, um mehr Gewinn zu machen. Und für andere, noch gefährlichere Spiele, beispielsweise an Automaten, gelte das Monopol nicht. „Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann”, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Die deutsche Regelung dürfe „nicht weiter angewandt werden”.