Hatten die staatlichen Lottoanbieter nach dem Urteil des EuGH doch immer betont, dass das Urteil nicht den Fall des Monopols bedeutet, muss das Urteil das Verwaltungsgericht Halle wie ein Tritt in die Weichteile empfunden werden. Die Vermittlung von Lotterien und hier insbesondere dem deutschen Lotto 6 aus 49 im Internet bedarf keiner Genehmigung!
Triumph für den Online-Anbieter Tipp24 auf ganzer Linie.
Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Gericht ifrage stellt, ob das 2x wöchntlich ausgetragene Lotto überhaupt eine Suchtgefahr beinhaltet. Laut einer Studie des Instituts für Suchtforschung der Fachhochschule Frankfurt am Main wird durch das Lottospiel an sich kein erhebliches Suchtproblem begründet.
Quelle: Welt
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