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Freitag, 26. November 2010

der Rechtsstreit geht weiter

Im Falle zweier Klagen privater Wettanbieter hat das Bundesverwaltungsgericht Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückgewiesen. Begründung ist, dass die Spielsuchtbekämpfung nicht einheitlich sei (z.B. Automaten).

Rechnen sich die privaten Anbieter nun Siegchancen auf und träumen von der Freigabe von Sportwetten, will Theo Goßner, Vizechef von Westlotto, auch handeln, aber indem die Beschränkungen auf die unberücksichtigten Bereiche ausgeweitet wird.

Es bleibt ein Ringen um verschiedene Positionen und das Ende ist offen.

Quelle (mit Video): Welt online

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