- Angebot von Lotto bleibt dem Staat vorbehalten
- Lotto-Spiel ist wieder online möglich
private Anbieter können hier Vermittlungslizenzen kaufen und müssen folgende Regeln einhalten (Suchtprävention): - Spielteilnehmer müssen sich mit einer Lotto-Online-Card identifizieren
- die Lotto-Online-Card wird vom Spieler persönlich bei Lotto-Annahmestellen beantragt, die die Daten prüfen
- ein Anteil der Scheingebühr, die bei Online-Tipps eingenommen werden, erhält die Annahmestelle, über die die Lotto-Card beantragt wurde (Schutz der Annahmestellen)
- die Spielteilnahme darf nicht teurer sein als in der Annahmestelle
- Online Teilnahme an anderen (europäischen) Staatslotterien ist nicht verboten
dieser Blog ist umgezogen
die aktuellen Ergebnisse und Einträge gibt es ab jetzt unter Ich freue mich auf Ihren Besuch dort...
Freitag, 17. September 2010
so stelle ich mir den neuen Staatsvertrag für Lotto vor
Ich möchte an dieser Stelle auch einmal einen konstruktiven Vorschlag machen, wie der neue Glücksspielstaatsvertrag bzgl. Lotto aussehen könnte:
Labels:
Glücksspielstaatsvertrag
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