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Donnerstag, 16. September 2010

EuGH-Urteil zum Glücksspielmonopol in textform

Das Urteil ist da und schon geht der Streit weiter (und das Urteil wird nach eigenem Ziel interpretiert). Private Wettanbieter (und die Presse) "feiern" [vergl. diverse Veröffentlichungen, Links hier im Blog], dass das Monopol gekippt sei, Lotto hingegen sieht das Monopol bestätigt, nur müsse der Staatsvertrag auf Pferdewetten, Casinos und Automaten erweitert werden [z.B.Lotto Niedersachsen]

Das Urteil ist mir zu lang, daher hier nur der Link zur volltextlichen Fassung:
EuGH Urteil zum Glückspielstaatsvertrag aber auch die Kommentierung hierzu ist interessant und wichtig.

Im Kommentar für mich am interessantesten (und mich teilweise traurig und "sorgvoll" stimmend) finde ich:
  • Weiter stellte der EuGH klar, dass die staatlichen Monopole, und die sie ab­sichernden Maßnahmen mit sofortiger Wirkung als unanwendbar zu gelten hätten.
  • Ebenso legte der EuGH dar, dass die vorstehende Kritik sowohl für den Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland bzw. ab dem Jahr 2007 am Glückspielstaatsvertrag gelten.
  • Hinsichtlich des Internets stellte er allerdings klar, dass eine Untersagung auch dann gerechtfertigt ist, auch wenn das Anbieten solcher Spiele über herkömmlichere Kanäle zulässig bleibt, da das Internet besondere Gefahren berge.
Anmerkung: Die Urteile bedeuten das Ende für das staatliche Glücksspielmonopol in der Bundesrepublik Deutschland in seiner derzeitigen Form. Trotzdem muss vor Euphorie gewarnt werden.
Im Gegensatz zu seinem Vorgänger hat sich der zuständige Europäische Kommissar Barnier nämlich dahingehend festgelegt, EU-Mitgliedstaaten wegen dieser Fragen nicht mehr verklagen zu wollen, und mitgeteilt, im kommenden Kalenderjahr 2011 eine europäische Regelung "auf die Reise zu schicken". Wie diese Regelung aussehen, und was sie für die Bundesrepublik Deutschland bedeuten wird, ist aktuell offen. Wahrscheinlich dürfte sie aber dem "französischen Weg" folgen, nämlich die Möglichkeit eines staatlichen Monopols vorsehen, das unter bestimmten Kautelen für private Anbieter geöffnet wird.

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