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Mittwoch, 1. September 2010

Bayern: Jackpot-Werbe-Verbot für Lotto-Läden

Bayerischen Lotto-Annahmestellen dürfen nicht mit der Höhe des Jackpots werben. Die Geschäfte wurden aufgefordert, Jackpot-Plakate abzuhängen und  auf jegliche schriftliche Jackpotinformation zu verzichten.

Grund für das Verbot ist ein Bestrafungsantrag, beim Landgericht München I. Laut Glücksspielstaatsvertrag sind Ermunterungen zur Teilnahme an der Lotterie verboten. Mögliche Millionengewinne sind Spielsucht fördend und dürfen nicht beworben werden. Dagegen verstoßen die Lotto-Annahmestellen mit den Plakaten nach Ansicht der Wettbewerbszentrale verstoßen.
Quelle bild.de

Ich meine: Konsequent - wenn der Staat zum Monopol Schutz Gesetze macht, dann soll er sich vor allem selbst dran halten. Aber der Glücksspielstaatsvertrag wird bald eh Geschichte sein - prognostiziere ich...

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