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Dienstag, 5. Juli 2011

Ergebnis der Euro-Millions-Ziehung vom Dienstag, 05.07.2011

Bei den EuroMillions wurden in der Ziehung am Dienstag, 05.07.2011 folgende Zahlen gezogen:
11, 28, 29, 47, 49 • Sternzahlen: 1, 5

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Lottoscheine gesucht

Ich wende mich diesmal mit einem Aufruf in eigener Sache an euch. Ich benötige leere Lottoscheine, wie sie zur Tippabgabe benutzt werden. Ich hätte gerne von jedem Bundesland je 10 Stück, aber auch Scheine aus Österreich für das Lotto 6 aus 45 (gibt es da auch unterschiedliche Varianten?) und für die EuroMillions-Ziehungen, hier aus allen Ländern.

Wer kann mir hier helfen - da ich in Thailand lebe, kann ich die Scheine nicht selbst besorgen?

Alle, die mir Scheine schicken wollen, mögen bitte vorher mit mir per eMail info@lotto-project.net in Kontakt treten (wenn ich Scheine schon habe, muss ja nicht doppelt geschickt werden).

Zwei kleine Zusatzanreize:
  1. Unter allen Helfern, die mir Scheine tatsächlich per Post geschickt haben, verlose ich einen voll ausgefüllten Lottoschein der EuroMillions Ziehung.
     
  2. Außerdem erhält jeder einen Jahreszugang zum Lotto-Analyse-Tool, welches aktuell in der Vorbereitung ist, gratis.

Sonntag, 3. Juli 2011

Ergebnis der Sonntags-Ziehung vom 03.07.2011 in Österreich

In Österreich wurden in der Ziehung am Sonntag, 03.07.2011 folgende Zahlen gezogen:
10, 22, 25, 31, 36, 39

Zusatzzahl: 26

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Samstag, 2. Juli 2011

Ergebnis der Samstags-Ziehung vom 02.07.2011 des deutschen Lottoblocks

Im deutschen Lotto 6 aus 49 wurden in der Ziehung am Samstag, 02.07.2011 folgende Zahlen gezogen:
7, 10, 16, 19, 22, 40

Zusatzzahl: 24, Superzahl: 8

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Interpretationspiele - der Kampf um den neuen Glücksspielstaatsvertrag

Lottoblock "desinformiert" - der Deutsche Lottoverband klärt auf: Europäischer Gerichtshof hat erneut die Anforderungen für staatliche Glücksspielmonopole verschärft

Hamburg (ots) - EuGH macht strenge Vorgaben für gerichtliche Kontrollen des Glücksspielrechts
- Internet darf als Vertriebsform nicht ohne weiteres beschränkt 
     werden. 
Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) hat in seiner Pressemitteilung vom 01.07.2011 zentrale Aussagen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus seinem neuesten Urteil zum europäischen Glücksspielrecht vom 30.06.2011 gravierend verfälscht. Die gezielten Fehlinformationen sollen offenbar darüber hinwegtäuschen, dass der gegenwärtige Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrags der Mehrheit der Bundesländer den neuen Vorgaben aus Luxemburg nicht genügt. Das Ziel des DLTB ist klar. Er will verhindern, dass weitere Bundesländer auf das europarechtskonforme Glücksspielmodell aus Schleswig-Holstein umschwenken.
In seiner Pressemitteilung vom Freitag behauptet der Lottoblock fälschlicherweise, dass nach dem EuGH-Urteil seien "ausschließlich staatliche Glücksspielangebote zulässig" sei. Richtig ist jedoch, dass der EuGH mit dem Urteil vom 30.06.2011 seine kritische Haltung gegenüber Glücksspielmonopolen bekräftigt hat. Dabei hat er die europarechtlichen Anforderungen an staatliche Monopole und Beschränkungen der EU-Grundfreiheiten noch einmal verschärft. Das neue Urteil zum französischen Recht enthält allgemeine Vorgaben zum Europarecht. Sie spielen auch für den neuen deutschen Glücksspielstaatsvertrag eine wichtige Rolle.
Nach der europäischen Rechtsprechung sind staatliche Monopole nur ausnahmsweise zulässig. Monopole sind im europäischen Binnenmarkt ein Fremdkörper, der jeweils besonderer Rechtfertigung bedarf. Folgerichtig heißt es in der amtlichen Pressemitteilung des EuGH vom vergangenen Donnerstag (Nr. 65/11), die nationalen Gerichte müssten überhaupt erst einmal prüfen, ob die Einführung des Monopols "tatsächlich" erforderlich ist und seinem Anliegen gerecht wird. Frankreich hatte sein Pferdewetten-Monopol unter anderem mit Spielsuchteindämmung begründet. Der EuGH entschied hierzu, dass nun das französische Ausgangsgericht untersuchen muss, ob Spielsucht bei Pferdewetten in Frankreich auch wirklich ein Problem darstellt. Der Staat müsse die Grundlagen für seine Annahmen nachvollziehbar darlegen. Darüber hinaus hat der EuGH klargestellt, dass der Mitgliedstaat sich nicht mit dem Erlass von Vorschriften begnügen darf, sondern seine gewählten Ziele auch tatsächlich verfolgen muss, damit sie als Rechtfertigung dienen können. Er muss seine Monopolgesellschaften nachweislich streng kontrollieren.
"Auch die Bundesländer begründen die massiven Beschränkungen für Lotterievermittler im Glücksspielstaatsvertrag mit der Bekämpfung von Lottosucht", erläutert Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbands. "Nach dem neuen EuGH-Urteil müssten die Bundesländer also nachweisen, dass Spielsucht bei Lotto tatsächlich ein Problem ist und von den Monopolgesellschaften des DLTB besonders gut bekämpft werden könne. Es gibt aber keine Lottosucht." Wissenschaftliche Studien und mehrere Urteile in verschiedenen Bundesländern geben ihm Recht. So hat das Verwaltungsgericht Halle festgestellt, dass es in Deutschland keine nennenswerten Probleme mit "Lotto-Sucht" gibt. Ebenso entschied das Verwaltungsgericht Chemnitz. Für Lottovermittler wie Tipp24, JAXX und Faber sind die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags nach diesen Urteilen unverhältnismäßig und europarechtswidrig. Das Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichts Halle, auf die das Verwaltungsgericht Chemnitz verwies, ist letzte Woche rechtskräftig geworden.
"Der neue Staatsvertragsentwurf enthält die alten Fehler und ist nicht zu halten", meint Faber auch mit Blick auf den Internetvertrieb von Lotto. Das neue EuGH-Urteil gibt ihm Recht: Die nationalen Gerichte dürfen in einem Glücksspielsektor grundsätzlich keine Widersprüche mehr zwischen Internet und sonstigen Vertriebskanälen dulden. In Deutschland stehen aber die drastischen Beschränkungen des Internet-Lottovertriebs im krassen Widerspruch zu den Lockerungen, die im neuen Staatsvertrag für die staatlichen Lotteriegesellschaften und ihr Netz von immer noch rund 25.000 Annahmestellen vorgesehen sind.
Pressekontakt:
Deutscher Lottoverband
Tel.: 0 40-89 00 39 69
info@deutscherlottoverband.de 
 
Quelle: Pressemappe 

Freitag, 1. Juli 2011

Ergebnis der Euro-Millions-Ziehung vom Freitag, 01.07.2011

Bei den EuroMillions wurden in der Ziehung am Freitag, 01.07.2011 folgende Zahlen gezogen:
8, 11, 23, 31, 46 • Sternzahlen: 8, 9

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Ergebnis der Thailändischen Lotterie vom 01.07.2011

Hauptpreis für Losnummer: 622953
Klein-Gewinne bei Endziffern: 160, 390, 463, 780 und 51

komplette Gewinntabelle sowie Historie der Thai-Lotterie