Ein Verwaltungsgericht in Sachsen-Anhalt habe angeordnet, dass alle wesentlichen Einschränkungen des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags nicht länger auf private Lottoanbieter angewendet werden könnten (insbesondere das Internet- und Werbeverbot). Zudem habe das Gericht mehr als 100 Spezialkliniken nach dem Risiko einer Suchtgefahr bei Lotto gefragt. Laut Schlussfolgerungen des Gerichts gebe es keinen Beweis für ein Suchtrisiko bei Lotto.
Den Annahmen der Analysten zufolge könne Tipp24 Ende des Jahres 2011 oder Anfang des Jahres 2012 mit Online-Lotto auf den deutschen Markt zurückkehren.
Quelle: AktienCheck
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