dieser Blog ist umgezogen
die aktuellen Ergebnisse und Einträge gibt es ab jetzt unter Ich freue mich auf Ihren Besuch dort...
Freitag, 5. August 2011
OLG kippt Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger
Hartz IV-Bezieher oder überschuldete Menschen dürfen nicht automatisch von Sportwetten ausgeschlossen werden. Das geht aus einer einstweiligen Verfügung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hervor. Die Richter widersprachen damit einem Urteil des Landgerichts Köln. Laut Glücksspielstaatsvertrag dürften Spieler nicht über ihre Verhältnisse wetten, erläuterte eine OLG-Sprecherin. Inwieweit das der Fall sei, müsse jeweils überprüft werden. Ohne eine solche Überprüfung dürfe niemand mit einem Wettverbot belegt werden.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen