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Donnerstag, 24. September 2009

zum ersten Mal (2)

Auch in Bild.de wird über den Jackpot berichtet. Am Ende heißt es:
Der zweite Jackpot-Gewinner aus dem Internet – eine kuriose Geschichte.

Über eventuelle Grauzonen und Gesetzeslücken wird jetzt bei den Verantwortlichen eine Riesendiskussion beginnen.
Dabei gibt es keine Grauzone, denn:
  • Tipp24.com agiert in England und ist dort zugelassen
  • der Glücksspielstaatsvertrag gilt in England nicht
  • der Glücksspielstaatsvertrag verbietet nur das Anbieten von Glücksspielen in Deutschland. Mit keinem Wort wird über die Teilname gesprochen - (noch nicht?)

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