Der zweite Jackpot-Gewinner aus dem Internet – eine kuriose Geschichte.Dabei gibt es keine Grauzone, denn:
Über eventuelle Grauzonen und Gesetzeslücken wird jetzt bei den Verantwortlichen eine Riesendiskussion beginnen.
- Tipp24.com agiert in England und ist dort zugelassen
- der Glücksspielstaatsvertrag gilt in England nicht
- der Glücksspielstaatsvertrag verbietet nur das Anbieten von Glücksspielen in Deutschland. Mit keinem Wort wird über die Teilname gesprochen - (noch nicht?)