Das OLG Koblenz hat entschieden, dass nicht mehr mit dem Jackpot geworben werden darf (Az.: 9 U 117/09)
Meine Meinung zum Staatsvertrag:
es ist okay, dass Glücksspiel genehmigt wird und nicht jeder seine Lotterie machen darf, aber die genehmigten Lotterien sollten frei sein - auch für Internethändler.
Solange diese Barrieren existieren, sollten sich auch die "staatlichen Betreiber" an ihre "Schutzforderungen" halten.
Somit ein gutes Urteil...
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