Die Verlosung wurde ihm untersagt, da deklarierte er es zum Geschicklichkeitsspiel um. Die Richter sahen es aber weiterhin als Glücksspiel an und verurteilten den Anbieter zu zwei Jahre Haft auf Bewährung. Der Anwalt kündigte Revision an. Quelle
Hier zeigt sich: Prüfen ist besser als Glauben.
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