Die Verlosung wurde ihm untersagt, da deklarierte er es zum Geschicklichkeitsspiel um. Die Richter sahen es aber weiterhin als Glücksspiel an und verurteilten den Anbieter zu zwei Jahre Haft auf Bewährung. Der Anwalt kündigte Revision an. Quelle
Hier zeigt sich: Prüfen ist besser als Glauben.
Mehr zu diesen Thema auch unter hausauktion.net
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Dienstag, 30. März 2010
Dienstag, 16. März 2010
Deutsche Bank ist Glücksspielanbieter
Das OLG Stuttgart hat die Ansicht vertreten, dass sog. Zinsswaps eine Art von Glücksspiel darstellen und die Deutsche Bank daher zu einer Schadensersatz-Zahlung verurteilt. Mehr hierzu auf welt.de
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