Nachdem das Internetverbot, dass aus meiner Sicht eigentlich nur eine Stärkung der Annahmestellen zum Ziel hatte, von vielen Gerichten zumindest vorläufig gekippt wurde (und von anderen bestätigt) und abzuwarten bleibt, wie die EU-Richter darüber urteilen, gab es nun lt. Bild.de einen neuen Dämpfer:
Ein Berliner Gericht nimmt den Vorsatz der Spielsuchtprävention nun ernst und verbot einer Annahmestelle das Anbringen der Lotto-Leuchtreklame mit dem Kleeblatt-Logo. Dies sei nur möglich, wenn die Warnhinweise zur Spielsuchtprävention in gleicher Deutlichkeit angebracht werde. (LG Berlin, Az. 102 O 273/08)
Mal sehen, wie die Geschichte auf den verschiedenen Ebenen weiter geht...
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